Geplante Geschwindigkeitsreduktion vom Kreisel Zentralstrasse bis zur Südstrasse

Mitteilung vom
05.11.2026

Während der Zeit vom 11. September 2026 bis zum 12. Oktober 2026 lag die Verkehrssignalisation Tempo 30 km/h bei der Vorstadt (vom Kreisel Zentralstrasse bis zur Südstrasse) öffentlich auf. Der Gemeinderat begründete diese Geschwindigkeitsreduktion wie folgt:

 

Die Vorstadt bildet einen Teil des Schulweges. Der Gemeinderat gab 2025 bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) eine generelle Überprüfung der Boswiler Schulwege in Auftrag. Der Bericht zeigt, dass bei der Vorstadt Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angezeigt sind. Eine Massnahme stellt sicherlich die Temporeduktion dar, weshalb der Gemeinderat diese, da auch rasch umsetzbar, als geeignet empfand. Den Volksentscheid vom 4. März 2024 gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 km/h wollte der Rat mit dieser begrenzten Einführung nicht umgehen. 

Gegen diese geplante Verkehrssignalisation gingen zahlreiche Einwendungen ein. Der Gemeinderat nahm diese an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2026 zur Kenntnis und stellte fest, dass ein Teil der Einwohnerschaft gegen eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h ist. Er hiess deshalb diese Einwendungen gut und verzichtet auf die Einführung dieser Verkehrssignalisation. 

Trotz des Verzichts auf eine Temporeduktion bei der Vorstadt hat der Gemeinderat Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Der Rat nimmt deshalb die Anregungen in den Einwendungen wie zum Beispiel ein zusätzlicher Fussgängerstreifen auf und lässt diese nun durch den gemeindlichen Verkehrsplaner prüfen. Vor Einführung solcher Massnahmen ist selbstverständlich wiederum ein Signalisationsverfahren durchzuführen.