In den letzten Jahren war die Bautätigkeit in Boswil sehr gross. Verschiedene neue Gebäude wurden erstellt und diese sind teilweise auch von Familien mit Schulkindern bewohnt. Dieser Umstand führt dazu, dass sich der Gemeinderat veranlasst sieht, eine Überprüfung der Schulwege vorzunehmen. Diese Überprüfung führt der Rat zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aus. Die Überprüfung soll gebietsweise vorgenommen werden. So hat der Gemeinderat der bfu einen ersten Auftrag für das Gebiet «Vorstadt / Süd-, Martins-, Weissenbachstrasse» erteilt. Gleichzeitig hat er hierfür eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In dieser Gruppe arbeiten auch Vertreter dieses Quartiers mit. Nach der Umsetzung allfälliger Massnahmen soll die Arbeit in einem weiteren Quartier fortgeführt werden. In diesem Fall wird die Arbeitsgruppe entsprechend mit Bewohnern dieses Quartiers bestellt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden kann.
Aktuell
In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.
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3. Apr. 2025 - Schulwegsicherung
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3. Apr. 2025 - Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
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3. Apr. 2025 - Gemeindekommissionswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Steuerkommission (3 Mitglieder)
- Steuerkommission- Ersatz (1 Mitglied)
- Stimmenzähler (2 Mitglieder)
- Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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27. März 2025 - Rechnungsabschluss 2024
Einwohnergemeinde
Die Rechnung 2024 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 239'292.71 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 221'700.00. Der Ertragsüberschuss wurde der Vorfinanzierung Schulhausneubauten zugewiesen. Der um rund CHF 450'000.00 bessere Rechnungsabschluss 2024 ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei den Quellensteuern und Aktiensteuern zurückzuführen.
Der Steuerabschluss der Gemeinde Boswil weist für das Jahr 2024 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern und einem Steuerfuss von 101% (analog Vorjahr) einen Ertrag von CHF 6'821'046.25 aus. Gegenüber dem Budget 2024 von CHF 6'805'000.00 beträgt die Abweichung
CHF +16'046.25 oder +0.24%. Die restlichen Steuerarten sind in der nachstehenden Auflistung aufgeführt.
Bei der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 68'138.00 anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 5'700.00. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2024 CHF 3'071'678.05.
Bei der Abfallbewirtschaftung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 22'649.73 (Budget Aufwandüberschuss CHF 2'000.00) ab, welcher in die Spezialfinanzierung eingelegt wird. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beträgt per Ende 2024 CHF 309'917.86.
Ortsbürgergemeinde
Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 67'053.70 (Budget CHF 80'800.00) ab. Der Ertragsüberschuss von wurde ins Eigenkapital eingelegt. Dieses beträgt per Ende 2024 CHF 17'222'022.48.
Die Rechnung des Forstbetriebs Region Muri schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 187'775.84 ab. Der Boswiler Anteil am Ertragsüberschuss lag bei 31.36 % oder CHF 58'887.00. Die Forstwirtschaft schloss mit einem Gewinn von CHF 48'871.35 ab. Der Gewinn wurde als Einlage in den Waldfonds eingelegt. Der Waldfonds beträgt per Ende 2024 CHF 1'079'344.18.
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27. März 2025 - Kehrichtentsorgung: Erweiterung Angebot bei der Entsorgungssammelstelle
Die gemeindliche Entsorgungsstelle wird um die folgenden Angebote erweitert:
- Plastikabfall
- Papier Karton (das Angebot der Papiersammlungen bleibt weiterhin bestehen)
Zudem wird das bestehende Angebot für «Aluminium und Blech» den heutigen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Öffnungszeiten der Sammelstelle ausgebaut. So wird die Sammelstelle neu jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet sein. Die neuen Angebote können ab Samstag, 29. März 2025, genutzt werden. Die Bevölkerung wird zum ersten Tag der erweiterten Sammelstelle eingeladen. Der Gemeinderat offeriert jedem Besucher «Kaffi und Gipfeli».
Das Angebot für den Plastikabfall ist kostenpflichtig. Diese Art des Abfalls kann mittels eines Plastiksammelsacks (10 Säcke zu 60-Liter à CHF 25.00 und 10 Säcke zu 110-Liter à CHF 45.00) entsorgt werden. Die Verkaufsstellen sind: Volg, Migrol-Tankstelle und die Gemeindeverwaltung. Gemäss Art. 32 Abs. 5 des gemeindlichen Entsorgungsreglementes hat der Gemeinderat Gebührenanpassungen bei der Entsorgung zu erläutern. Er tut dies wie folgt:
Bei der Plastikabfallsammlung handelt es sich um ein neues Angebot, welches dem Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfall» Kosten verursacht. So muss der Eigenwirtschaftsbetrieb die wiederkehrenden Kosten für die Entsorgung dieser Abfallart, für die Säcke und den Vertrieb sowie für den Unterhalt bezahlen. Zudem muss hierfür ein entsprechender Container angeschafft werden. Diese Aufwendungen müssen aufgrund des gemeindlichen Entsorgungsreglementes kostendeckend (Verursacherprinzip) sein.
Der Gemeinderat dankt der Entsorgungskommission für ihre Arbeit bei der Angebotserweiterung der Sammelstelle und freut sich auf einen regen Besuch der Bevölkerung am Samstag, 29. März 2025.
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26. März 2025 - Gemeindeverband Kreisbezirksschule Muri: Einladung zur Abgeordnetenversammlung
Die Delegierten der Gemeinde Boswil werden zur 113. Abgeordnetenversammlung vom Dienstag 6. Mai 2025 des Gemeindeverbandes Kreisbezirksschule Muri eingeladen.
Gemäss § 13 der Verbandssatzung in den Verbandsgemeinden sind die Jahresrechnung, Kreditabrechnung, Rechenschaftsberichte sowie das Budget während 14 Tagen öffentlich aufzulegen - Die Unterlagen zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung finden Sie unter https://www.schulemuri.ch/bez/abgeordnete-kreisbez.html/883.
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20. März 2025 - Holzschnitzel zur Verwendung in Hausgärten
Ab dem 21. März 2025 gibt die Gemeinde Boswil ein weiteres Mal für alle Einwohner und Einwohnerinnen von Boswil Holzschnitzel zur Verwendung in den privaten Hausgärten ab. Die Holzschnitzel können – solange Vorrat – in Kleinmengen beim Werkhof befindlichen Depot bezogen werden.
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20. März 2025 - Blutspendeaktion vom 12. März 2025
Am 12. März 2025 durfte der Samariterverein Boswil und Umgebung zusammen mit dem Blutspendedienst SRK Aargau-Solothurn zahlreiche SpenderInnen und vor allem auch viele Neuspendende begrüssen. Dank jeder Spende können viele kranke und verletzte Menschen mit lebensnotwendigem Blut versorgt werden. Der Samariterverein Boswil und Umgebung bedankt sich bei allen SpenderInnen von ganzem Herzen. Bereits heute wird auf den nächsten Termin vom Mittwoch, 10. September 2025, im Foyer des Schulhauses Boswil, hingewiesen.
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20. März 2025 - Publikation Einbürgerungen
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Boswil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Mathyvathanan, Ganuzan, 2013, männlich, von Sri Lanka. Herr Mathyvathanan wohnt mit seiner Familie an der Weissenbachstrasse 5a, 5623 Boswil.
Völlinger, Martha, 2025, weiblich, von Deutschland und Kroatien. Frau Völlinger wohnt mit ihrer Familie am Rigiweg 4. Familie Völlinger wurde bereits vor Geburt von Martha Völlinger publiziert.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eine schriftliche Eingabe zu den vorgenannten Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
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13. März 2025 - Kehrichtentsorgung: Erweiterung Angebot bei der Entsorgungssammelstelle
Die gemeindliche Entsorgungsstelle wird um die folgenden Angebote erweitert:
- Kunststoffabfall
- Papier Karton (das Angebot der Papiersammlungen bleibt weiterhin bestehen)
Zudem wird das bestehende Angebot für «Aluminium und Blech» den heutigen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Öffnungszeiten der Sammelstelle ausgebaut. So wird die Sammelstelle neu jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet sein. Die neuen Angebote können ab Samstag, 29. März 2025, genutzt werden. Die Bevölkerung wird zum ersten Tag der erweiterten Sammelstelle eingeladen. Der Gemeinderat offeriert jedem Besucher «Kaffi und Gipfeli».
Das Angebot für den Kunststoffabfall ist kostenpflichtig. Diese Art des Abfalls kann mittels eines Kunststoffsammelsacks (10 Säcke zu 60-Liter à CHF 25.00 und 10 Säcke zu 110-Liter à CHF 45.00) entsorgt werden. Die Verkaufsstellen sind: Landi Freiamt und die Gemeindeverwaltung. Gemäss Art. 32 Abs. 5 des gemeindlichen Entsorgungsreglementes hat der Gemeinderat Gebührenanpassungen bei der Entsorgung zu erläutern. Er tut dies wie folgt:
Bei der Kunstabfallsammlung handelt es sich um ein neues Angebot, welches dem Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfall» Kosten verursacht. So muss der Eigenwirtschaftsbetrieb die wiederkehrenden Kosten für die Entsorgung dieser Abfallart, für die Säcke und den Vertrieb sowie für den Unterhalt bezahlen. Zudem muss hierfür ein entsprechender Container angeschafft werden. Diese Aufwendungen müssen aufgrund des gemeindlichen Entsorgungsreglementes kostendeckend (Verursacherprinzip) sein.
Der Gemeinderat dankt der Entsorgungskommission für ihre Arbeit bei der Angebotserweiterung der Sammelstelle und freut sich auf einen regen Besuch der Bevölkerung am Samstag, 29. März 2025.