Für die anstehenden Bauarbeiten «Werkleitungsverlegung im Bereich neues Schulhaus» und für die «Aushubarbeiten» werden in den kommenden Tagen die ersten Vorbereitungsarbeiten ausgeführt. Durch die Mitarbeitenden des Forstbetriebes Region Muri und durch die Mithilfe der gemeindlichen Werkhofmitarbeitenden werden verschiedene Bäume und Sträucher im Bereich der Baustelle fachmännisch entfernt. Die für den Beobachter frühe Baumfällung ist nötig, damit einerseits bei Baubeginn ab circa Juni die Bäume nicht in voller Blütenpracht sind und andererseits sich nicht Baumbrüter im Geäst bereits häuslich eingerichtet haben.
Aktuell
In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.
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26. Mär 2026 - Baustelleninformation neues Schulhaus Boswil
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26. Mär 2026 - Rechnungsabschluss 2025 Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
Einwohnergemeinde
Die Rechnung 2025 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Aufwandüberschuss von CHF 358'822.87 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 17’200.00. Der Aufwandüberschuss konnte vollumfänglich aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre entnommen werden.
Der um rund CHF 380'000.00 schlechtere Rechnungsabschluss 2025 ist einerseits auf die Kostenbeteiligung an der wassertechnischen Erschliessung des Weiler Weissenbach, den massiven Mehrkosten im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit sowie ausserordentlichen Ausgaben mit Dringlichkeit zurückzuführen.

Der Steuerabschluss der Gemeinde Boswil weist für das Jahr 2025 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern und einem Steuerfuss von 101% (analog Vorjahr) einen Ertrag von
CHF 7'098'359.85 aus. Gegenüber dem Budget 2025 von CHF 7’230'000.00 beträgt die Abweichung
CHF -1131'640.15 oder -1.82%. Die restlichen Steuerarten sind in der nachstehenden Auflistung aufgeführt.
Bei der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 113'485.15 anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 85'600.00. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2025 CHF 2'932'243.05.
Bei der Abfallbewirtschaftung resultierte ein kleiner Aufwandüberschuss von CHF 670.56 (Budget CHF 1’400.00) ab. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beträgt per Ende 2025 CHF 311'549.95.
Ortsbürgergemeinde
Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 101'368.44 (Budget CHF 80'600.00) ab. Der Ertragsüberschuss von wurde ins Eigenkapital eingelegt. Dieses beträgt per Ende 2025 CHF 17'323'390.92.
Die Rechnung des Forstbetriebs Region Muri schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 261'487.80 ab. Der Boswiler Anteil am Ertragsüberschuss lag bei 31.36% oder CHF 82'003.00. Die Forstwirtschaft schloss mit einem Gewinn von CHF 74'477.78 ab. Der Gewinn wurde als Einlage in den Waldfonds eingelegt. Der Waldfonds beträgt per Ende 2025 CHF 1'153'821.96.
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19. Mär 2026 - Verunreinigungen durch Pferdeäpfel
Es wurde vermehrt festgestellt, dass öffentliche Strassen, Wege und Plätze durch Pferdeäpfel verunreinigt werden. Alle Reiterinnen und Reiter werden gebeten darauf zu achten, dass solche Verunreinigungen möglichst vermieden und zeitnah entfernt werden. Saubere Wege tragen wesentlich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Verkehrsteilnehmenden sowie der Bevölkerung bei. Der Gemeinderat dankt allen Pferdehalterinnen und Pferdehaltern für das Verständnis und die Mithilfe.
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19. Mär 2026 - Holzschnitzel zur Verwendung in Hausgärten
Ab dem 20. März 2026 gibt die Gemeinde Boswil ein weiteres Mal für alle Einwohner und Einwohnerinnen von Boswil Holzschnitzel zur Verwendung in den privaten Hausgärten ab. Die Holzschnitzel können – solange Vorrat – in Kleinmengen beim Werkhof befindlichen Depot bezogen werden.
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19. Mär 2026 - Erteilte Baubewilligungen
Bauherrschaft: mb-immobilien GmbH
Bauobjekt: Umbau Generationenhaus / Erweiterung Einstellhalle / Abbruch Gebäude
Bauplatz: Parzellen 353 + 3606, Oberdorfstrasse 17
Bauherrschaft: Notterkran AG
Bauobjekt: Reklamefahnen
Bauplatz: Parzelle 2445, Bahnhofstrasse 23
Bauherrschaft: Bella Casa AG
Bauobjekt: Gartenhag
Bauplatz: Parzelle 20, Dammweg 13
Bauherrschaft: Koch, Rolf
Bauobjekt: Klima-Aussengerät
Bauplatz: Parzelle 2872, Hangstrasse 12
Bauherrschaft: Simoniello, Marco
Bauobjekt: Sichtschutzwände
Bauplatz: Parzelle 3616, Weidweg 6b
Bauherrschaft: Fedorova, Alexandra, und Keusch, Jonathan
Bauobjekt: Anbau Wohnhaus
Bauplatz: Parzelle 2347, Mattengasse 4
Bauherrschaft: Wüthrich, Sibylle und Karl
Bauobjekt: Aussen-Klimagerät
Bauplatz: Parzelle 2337, Baumgartenstrasse 1
Bauherrschaft: Pasquarelli, Matteo, und Huber, Sina
Bauobjekt: Parallelschiebetüre an Fassade
Bauplatz: Parzelle 2943, Blumenweg 8
Bauherrschaft: Joso GmbH
Bauobjekt: Aussen-Gewerbespeicher
Bauplatz: Parzelle 3586, Riedmattächer 8
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Boswil
Bauobjekt: Rückbau Garagengebäude
Bauplatz: Parzelle 180, Zentralstrasse
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Boswil
Bauobjekt: Werkleitungsverlegung
Bauplatz: Parzelle 180, Zentralstrasse
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Boswil
Bauobjekt: Neubau Schulhaus
Bauplatz: Parzelle 180, Zentralstrasse
Bauherrschaft: Zielke, Giada, und Graf, Nicolai
Bauobjekt: Sichtschutzzaun
Bauplatz: Parzelle 2185, Wiesenweg 7
Bauherrschaft: Architekturbüro Seiler
Bauobjekt: Container mit Anbau (nachträgliches Gesuch)
Bauplatz: Parzelle 2070, Bahnhofstrasse 27
Bauherrschaft: 1A Realwerte AG
Bauobjekt: 2 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage
Bauplatz: Parzellen 2918, 2393 und 2423, Jurastrasse
Bauherrschaft: Sacano AG
Bauobjekt: Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle
Bauplatz: Parzelle 172, Krummgasse 7
Bauherrschaft: Müller, Patrick
Bauobjekt: Terrassenüberdachung mit Solaranlage
Bauplatz: Parzelle 3005, Flurstrasse 2c
Bauherrschaft: IIV Investment AG
Bauobjekt: Mehrfamilienhaus
Bauplatz: Parzelle 146, Kirchweg
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12. Mär 2026 - Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch -
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5. Mär 2026 - Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll»; Genehmigung
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
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5. Mär 2026 - Ankündigung Waldarbeitstag
Zusammen mit den Mitarbeitenden des Forstbetriebes Region Muri werden im „Gruchshölzli“ und „Hinterforst“ Schlagräumungen durchgeführt sowie für die Tierwelt Rückzugsmöglichkeiten geschaffen. Es werden „Wieselburgen in Asthaufen“ erstellt, seltene Bauarten gepflanzt und fachmännisch geschützt nach dem Motto «Liebst Du die Natur, hast Du Power, mach mit und sei bereit für einen Einsatz im Wald…»
Interessierte Einwohner wollen sich folgende Daten vormerken:
Datum: Samstag, 18. April 2026, während der Zeit von 13.15 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Ort: „Gruchshölzli“ / „Hinterforst“
Besammlung: Pflanzgarten Boswil (ehem. Forstwerkhof Boswil)
Im Anschluss, ca. 16:00 Uhr, offeriert die Ortsbürgergemeinde ein währschaftes «Zobig» für alle Helferinnen und Helfer. Gemeinderat und die Ortsbürgerkommission freuen sich auf einen wertvollen Einsatz zu Gunsten des Boswiler Waldes.
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2. Mär 2026 - eTax AARGAU - Einreichung Steuererklärung ab 2026
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch.
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuerklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Unverändert bleibt die Möglichkeit, die Steuererklärung vollständig auf Papier auszufüllen.
Mit dem Versand der Steuererklärung 2025 erhalten die Steuerkundinnen und Steuerkunden wichtige Informationen zu eTAX AARGAU. Die Registrierung und Anmeldung erfolgt über AGOV, das sichere Anmeldeverfahren der Schweizer Behörden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax oder hier.
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19. Feb 2026 - Publikation Einbürgerungen
Folgende Person hat bei der Gemeinde Boswil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Herr Benedikt Emanuel Loch, 1990, von Deutschland, wohnhaft an der Grenzstrasse 4, 5623 Boswil.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eine schriftliche Eingabe zu dem vorgenannten Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.