In den letzten Tagen wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2025 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2025 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2025 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden.
Aktuell
In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.
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23. Okt 2025 - Verfallsanzeigen Steuern 2025
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23. Okt 2025 - Friedhof Boswil-Kallern: Neugestaltung der Kindergräber / Einweihung
Bisher konnten auf dem Friedhof Boswil-Kallern verstorbene Kinder in einem Einzelgrab beerdigt werden. Andere Bestattungsformen gab es nicht. Die Gesellschaft wandelt sich und es kam der Wunsch nach weiteren Bestattungsformen auf. Diesen Wunsch nahm die Friedhofkommission (diese setzt sich aus Vertretern der beiden Gemeindebehörden, der röm.-katholischen und reformierten Kirchen zusammen) auf und unterbreitete den Gemeinderäten von Boswil und Kallern folgenden Vorschlag:
- Neu Kinder-Urnengrab
- Neu Kinder-Gemeinschaftsgrab
- Neu Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder (Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind und ebenfalls beerdigt werden)
Auch wurde bei der Gestaltung dieser Gräber auf eine möglichst kindsnahe Art (zum Beispiel Beschriftungen in «Schmetterlingsform» usw.) geachtet. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern sind überzeugt, dass mit diesen Bestattungsarten die Bedürfnisse der Einwohnerschaft abgedeckt sind. Die Räte danken den Mitgliedern der Friedhofkommission für ihre ausgezeichnete Arbeit.
Die Arbeiten für die Neugestaltung dieser Kindergräber sind im Gange. Die neuen Kindergräber werden anlässlich des Gottesdienstes vom Sonntag, 2. November 2025, 10.30 Uhr, geweiht. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern laden deshalb die Bevölkerung ein, am Gottesdienst und an der Einweihung der neuen Kindergrabfelder teilzunehmen.
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23. Okt 2025 - Rechtskraft Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss
Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2025 für den Baukredit eines neuen Schulhauses ist in Rechtskraft erwachsen.
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23. Okt 2025 - Bestellung Brennholz grün
Der Forstbetrieb Region Muri rüstet im Zuge der jährlichen Holznutzung Brennholz. Frisches Brennholz ab Wald aus aktueller Schlagsaison muss bis Ende Dezember 2025 bestellt werden. Die Bestellung bitte auf der Homepage erfassen www.forst-region-muri.ch/dienstleistungen/bestellungen. Möglich ist dies auch per Mail an info@forst-region-muri.ch oder per Telefon 079 845 20 20. Weitere forstliche Produkte, wie z. B. trockenes Brennholz ab Lager, kann das ganze Jahr bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage: www.forst-region-muri.ch.
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16. Okt 2025 - Ersatzwahl Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 30. November 2025, findet die Ersatzwahl für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
- Stimmenzähler (1 Mitglied)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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16. Okt 2025 - Erteilte Baubewilligungen
Bauherrschaft: Baukonsortium Wohnpark Süd Boswil
Bauobjekt: 2 Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle
Bauplatz: Parzellen 1463 + 3607, FlurweidstrasseBauherrschaft: Hausbau Freiamt GmbH
Bauobjekt: 6 Einfamilienhäuser mit Einstellhalle
Bauplatz: Parzellen 2355 + 1391, WeissenbachstrasseBauherrschaft: Meyer, Margrit
Bauobjekt: Sichtschutzwand
Bauplatz: Parzelle 2736, Südstrasse 6Bauherrschaft: Müller, Conny und Simon
Bauobjekt: Ein- und Zweifamilienhaus mit Gebäudeabbruch
Bauplatz: Parzelle 2002, Juchweg 1Bauherrschaft: Mäder, Jakob und Cornelia
Bauobjekt: 2 Hochsilos
Bauplatz: Parzelle 3111, MattenhofBauherrschaft: Hyseni, Arben, und Hiseni, Jetmire
Bauobjekt: Umbau Einfamilienhaus
Bauplatz: Parzelle 2197, Muristrasse 29Bauherrschaft: Thiyagarasah, Kandeepan
Bauobjekt: PV-Anlage (nachträgliches Gesuch)
Bauplatz: Parzelle 3593, Niesenbergstrasse 3Bauherrschaft: Xamag Gesamtleistungen AG
Bauobjekt: Rückbau Garage und Mauer
Bauplatz: Parzelle 1900, MühlegasseBauherrschaft: Stöckli & Partner Baumanagement AG
Bauobjekt: 2 Doppeleinfamilienhäuser
Bauplatz: Parzelle 2402, HangstrasseBauherrschaft: Notterkran AG
Bauobjekt: Anbau Windfang
Bauplatz: Parzelle 2445Bauherrschaft: Mäder, Peter
Bauobjekt: Einbau Dachfenster / Renovation Fassade / Ersatz Heizung
Bauplatz: Parzelle 2054, Zentralstrasse 16Bauherrschaft: Wiederkehr, Sandro
Bauobjekt: Hühner-Schlechtwetterauslauf
Bauplatz: Parzelle 3481, Flurstrasse 10 -
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9. Okt 2025 - Wahlbüro: Rücktritt
Mit Beschluss vom 1. September 2025 wählte der Gemeinderat Herrn Patrick Keusch als Mitglied des Wahlbüros für die Amtsperiode 2026-2029. In der Zwischenzeit teilte Herr Keusch mit, dass er per 31. Dezember 2025 Boswil verlassen werde. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat die Nachfolgewahl für Herrn Keusch anordnen muss. Dies geschieht wiederum mittels entsprechender Wahlpublikation (vgl. nachfolgenden Text). Der Gemeinderat dankt Herrn Keusch für seine langjährige Tätigkeit im Wahlbüro und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
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9. Okt 2025 - Ersatzwahl Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 30. November 2025, findet die Ersatzwahl für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
- Stimmenzähler (1 Mitglied)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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9. Okt 2025 - Lehrstelle Kauffrau/ Kaufmann EFZ
Bist du auf der Suche nach einem spannenden, abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Ausbildungsplatz im Bereich Kauffrau/ Kaufmann? Macht dir der Umgang mit Kundinnen und Kunden Spass und arbeitest du gerne am Computer? Möchtest du gerne in einem kleinen und flexiblen Team arbeiten? Dann bist du bei der Gemeinde Boswil AG genau richtig! Wir suchen eine/ einen
Kauffrau/Kaufmann EFZ
Die kaufmännische Lehre bei einer öffentlichen Verwaltung ist ein interessanter Einstieg in die Berufswelt. Die Lehre führt dich über den Büroalltag hinaus mitten hinein ins Leben.
WIR BIETEN DIR
- eine vielseitige und spannende Ausbildung in der Branche öffentliche Verwaltung
- einen Einblick in die Abteilungen: Einwohnerdienste, Gemeindekanzlei, Finanzen, Steuern und Soziale Dienste
- Herzliches Arbeitsklima in einem kleinen und motivierten Team
- Möglichkeit dein erworbenes Wissen praxisnah umzusetzen und deine Fähigkeiten optimal weiterzuentwickeln
- motivierte und erfahrene Berufs- und Praxisbildner
- flexible und zeitgemässe Arbeitsbedingungen
DEIN PROFIL
- Du hast einen Bezirksabschluss oder einen sehr guten Sekundarabschluss
- Du bist kontaktfreudig, aufgeschlossen und hast Freude am täglichen Umgang mit Menschen
- Du bist bereit sowohl im schulischen wie auch im betrieblichen Alltag dein Bestes zu geben
- Du hast angenehme Umgangsformen und ein gepflegtes Erscheinungsbild
Nähere Auskunft zur Lehrstelle erteilt dir gerne die Gemeindeschreiber-Stv. und Berufsbildnerin Erika Martinez (Tel. 056 678 90 00).
Möchtest du unser Team ergänzen? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung inkl. Lebenslauf mit Foto und Zeugniskopien. Deine vollständigen Unterlagen schickst du bitte per E-Mail an erika.martinez@boswil.ch.
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2. Okt 2025 - Ersatzwahl Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 30. November 2025, findet die Ersatzwahl für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
- Stimmenzähler (1 Mitglied)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).