Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    29. Jan 2026 - Stellenausschreibung Reinigungsfachkraft 40%

    Bei der Abteilung Hauswartung der Gemeinde Boswil ist per sofort eine Stelle als

    Reinigungsfachkraft 40%

    neu zu besetzen.

     

    Die Aufgabe ist:

    • Reinigung der Schulanlagen, inkl. Sporthallen

    Anforderungen:

    • Zuverlässigkeit und selbständige Arbeitsweise

    • körperlich aktiv, flexibel und belastbar

    • Freude im Umgang mit Jugendlichen, Kindern und Lehrerschaft

    • Mithilfe bei der jährlichen Sommerreinigung in den ersten beiden Sommerferienwochen

    • Gute mündliche Deutschkenntnisse

    • Bewerbungen von Personen mit Wohnsitz in Boswil sind bevorzugt

    • Erfahrung im Bereich Reinigung von Vorteil

    Wir bieten:

    • angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen, motivierten Team

    • zeitgemässe Arbeitsbedingungen

    Nähere Auskunft erteilt gerne der Leiter der Hauswartung, Herr Köbi Wyss (Tel. 079 410 63 99).

    Ihre schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto reichen Sie online an folgende Adresse ein: kanzlei@boswil.ch. Bewerbungen per Post oder mündliche Bewerbungen über den Schalter werden nicht berücksichtigt.

     

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    29. Jan 2026 - Mitglied für die Kirchenpflege gesucht

    Ihre Ideen zählen! Engagement in der Kirchenpflege 2027–2030 Für die nächste Amtsperiode 2027–2030 suchen wir ein neues Mitglied für die Kirchenpflege. Möchten Sie Verantwortung übernehmen, Ihre Ideen einbringen und das kirchliche Leben aktiv mitgestalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! In der Kirchenpflege wirken Sie an wichtigen Entscheidungen mit, prägen die Zukunft unserer Kirchgemeinde und leisten einen wertvollen Beitrag für Menschen jeden Alters. Teamarbeit, Austausch auf Augenhöhe und ein lebendiges Miteinander stehen dabei im Mittelpunkt. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf eine engagierte Persönlichkeit, die mit Herz und Motivation dabei ist! 

    Nähere Auskunft erteilt Ihnen gerne Hans Hildbrand, Präsident der Kirchenpflege, E-Mail hans.hildbrand@pastoralraum-muri.ch, Tel. 079 768 10 50 

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    29. Jan 2026 - Anpassung Signalisationen Weissenbachstrasse

    Der Gemeinderat verfügt folgende Signalisationsanpassungen an der Weissenbachstrasse:

     

    • Anpassung der Höchstgeschwindigkeit von heute 60 km/h (Signalisation 2.30) auf neu 50 km/h (Signalisation 2.30.1) auf Höhe Gusshof in Richtung Boswil

    • Aufhebung der beiden Geschwindigkeitstafeln von 60 km/h (Signalisation 2.30) am Dorfausgang in Richtung Weissenbach und 50 km/h (Signalisation 2.30.1) am Dorfeingang.

     

    Einsprachen

    Einsprachen gegen diesen Beschluss sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 30. Januar 2026 bis zum 02. März 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

     

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    22. Jan 2026 - Stellenausschreibung Reinigungsfachkraft 40%

    Bei der Abteilung Hauswartung der Gemeinde Boswil ist per sofort eine Stelle als

    Reinigungsfachkraft 40%

    neu zu besetzen.

    Die Aufgabe ist:

    • Reinigung der Schulanlagen, inkl. Sporthallen

    Anforderungen:

    • Zuverlässigkeit und selbständige Arbeitsweise
    • körperlich aktiv, flexibel und belastbar
    • Freude im Umgang mit Jugendlichen, Kindern und Lehrerschaft
    • Gute mündliche Deutschkenntnisse
    • Bewerbungen von Personen mit Wohnsitz in Boswil sind bevorzugt
    • Erfahrung im Bereich Reinigung von Vorteil

    Wir bieten:

    • angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen, motivierten Team
    • zeitgemässe Arbeitsbedingungen

    Nähere Auskunft erteilt gerne der Leiter der Hauswartung, Herr Köbi Wyss (Tel. 079 410 63 99).

    Ihre schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto reichen Sie online an folgende Adresse ein: kanzlei@boswil.ch. Bewerbungen per Post oder mündliche Bewerbungen über den Schalter werden nicht berücksichtigt.

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    16. Jan 2026 - eTax AARGAU löst ab 2026 EasyTax ab

    Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für natürliche Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.

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    15. Jan 2026 - Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung: Rechtskraft Beschlüsse

    Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2025 und jene der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2025 sind in Rechtskraft erwachsen. 

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    15. Jan 2026 - Elektrizitätsgenossenschaft Boswil-Bünzen

    Die Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen (EGBB) ist umgezogen. Ab sofort finden Kundinnen und Kunden die Geschäftsstelle nicht mehr am Dammweg, sondern neu an der Bahnhofstrasse 32 in Boswil. Mit den modernen Räumlichkeiten schafft die EGBB mehr Platz für Beratung, Service und ein zukunftsorientiertes Arbeiten. Gleichzeitig freut sich die Genossenschaft über personellen Zuwachs. Marcel Müller unterstützt ab sofort das Team und bringt wertvolle Erfahrung im Bereich Energieversorgung mit. Mit seinem Engagement soll die Betreuung der Kundschaft und der Ausbau des Stromnetzes weiter gestärkt und vorangetrieben werden. Die EGBB bedankt sich für das Vertrauen und freut sich darauf, ihre Dienstleistungen am neuen Standort noch effizienter anbieten zu können.

    Für Rückfragen:
    Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen
    Bahnhofstrasse 32, 5623 Boswil
    Telefon: 056 666 14 54
    E-Mail: info@egbb.ch

    Web: www.egbb.ch

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    8. Jan 2026 - Öffentliche Publikation Gestaltungsplan "Deponie Typ A, Höll"

    Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

    Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar 2026 bis am 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Boswil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. 

     Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Boswil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

     Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

    Gemeinde Boswil

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    8. Jan 2026 - Verkehrsbeschränkung Südstrasse

    Der Gemeinderat verfügt folgende Verkehrsbeschränkung an der Südstrasse:

    • Beidseitiges Halte- und Parkverbot (2.49 und 2.50)
    • weisse Zone
    • zeitliche Beschränkung Parkzeit max. 10 Stunden
    • Markierung von 10 weissen Parkplätzen 

     Einsprachen

    Einsprachen gegen diesen Beschluss sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 09. Januar 2026 bis zum 08. Februar 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

     

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    18. Dez 2025 - Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte: Anpassung Entschädigungsreglement

    Seit dem 1. Januar 2020 läuft der Betrieb der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte. Das Entschädigungsreglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte ist ebenfalls seit diesem Datum in Kraft. Bis heute gab es keine Anpassungen an diesem Reglement. Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte hat gemäss diesem Reglement die Kompetenz, allfällige Anpassungen aufgrund der Kostendeckung eigenständig vorzunehmen. Diese Kostendeckung ist schon aufgrund der Teuerung nicht mehr gegeben, weshalb der Vorstand von dieser Kompetenz Gebrauch machte und Anpassungen an diesem Reglement vornahm. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gemäss dem Entschädigungsreglement ist die Bevölkerung über die Anpassungen zu orientieren, was mit dieser Publikation erfolgt.