Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    8. Jan 2026 - Öffentliche Publikation Gestaltungsplan "Deponie Typ A, Höll"

    Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

    Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar 2026 bis am 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Boswil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. 

     Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Boswil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

     Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

    Gemeinde Boswil

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    8. Jan 2026 - Verkehrsbeschränkung Südstrasse

    Der Gemeinderat verfügt folgende Verkehrsbeschränkung an der Südstrasse:

    • Beidseitiges Halte- und Parkverbot (2.49 und 2.50)
    • weisse Zone
    • zeitliche Beschränkung Parkzeit max. 10 Stunden
    • Markierung von 10 weissen Parkplätzen 

     Einsprachen

    Einsprachen gegen diesen Beschluss sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 09. Januar 2026 bis zum 08. Februar 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

     

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    18. Dez 2025 - Gemeinderätliche Festtags- und Neujahrwünsche

    Der Gemeinderat wünscht den Einwohnern von Boswil schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. 

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    18. Dez 2025 - Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte: Aufhebung von Boswiler Löschposten

    Anlässlich einer Überprüfung der Löschwasserkapazität stellte die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt fest, dass diese in allen 3 Gemeinden ausreichend ist. Aus diesem Grund werden folgende Löschposten aufgehoben:

    • Weissenbach, Boswil
    • Lindenhof, Boswil
    • Sentenhof, Boswil

    Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte bittet die Bevölkerung um entsprechende Kenntnisnahme. 

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    18. Dez 2025 - Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte: Anpassung Entschädigungsreglement

    Seit dem 1. Januar 2020 läuft der Betrieb der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte. Das Entschädigungsreglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte ist ebenfalls seit diesem Datum in Kraft. Bis heute gab es keine Anpassungen an diesem Reglement. Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte hat gemäss diesem Reglement die Kompetenz, allfällige Anpassungen aufgrund der Kostendeckung eigenständig vorzunehmen. Diese Kostendeckung ist schon aufgrund der Teuerung nicht mehr gegeben, weshalb der Vorstand von dieser Kompetenz Gebrauch machte und Anpassungen an diesem Reglement vornahm. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gemäss dem Entschädigungsreglement ist die Bevölkerung über die Anpassungen zu orientieren, was mit dieser Publikation erfolgt. 

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    15. Dez 2025 - Boswil-Info vom Dezember 2025

    Inhaltsverzeichnis

    • Neugestaltung des Friedhofs
    • Neuer Mitarbeiter im Werkhof
    • Jubilaren-Anlass im Solino
    • Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates 2026-2029
    • Freiwillige Helfer pflanzen Hecken
    • Veteranenverein Boswil stellt sich vor
    • Klasse 2b zu Besuch im Spital Muri
    • Schulklassenaustausch in der Westschweiz
    • Pilgerreise ans Rheinknie
    • Weihnachtsmarkt in Schülerhänden
    • Tolle Kulturanlässe an der Schule
    • Barbara Bucher, Leiterin Musikschule Boswil
    • Was wir von Teddys lernen können
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    11. Dez 2025 - Ablesen der Wasseruhren

    Herr und Frau Bütler sowie unser Brunnenmeister Herr Mathias Hilfiker, werden ab Anfang Dezember wiederum die Wasseruhren ablesen.  Als Vorarbeit für die Einrichtung einer elektronische Auslesung der Wasserzähler, werden Fotos des Wasserzählers und der Wasserinstallation erstellt. Sollte der Zutritt zur Wasseruhr nicht möglich sein, finden Sie eine Karte für die Selbstablesung des Wasserzählers. Sie können uns die Zählerstände per Post oder per Mail mitteilen. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit. 
    Wasserversorgungsgenossenschaft Boswil 

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    4. Dez 2025 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeinde

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2025 veröffentlicht.

    1. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen vom 30. Juni 2025 und 11. September 2025

    2. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Unterhalt Gemeindestrassen für die Amtsperiode 2026 – 2029»

    3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Unterhalt Flurstrassen für die Amtsperiode 2026 – 2029»

    4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Umstellung Kantonsstrassenbeleuchtung auf LED»

    5. Zustimmung «Stellenaufstockung Hauswartung um 20 %»

    6. Zustimmung zum Budget 2026, inkl. Steuerfuss

    Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

     

    Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026

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    4. Dez 2025 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeinde

    Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2025 veröffentlicht.

     1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025

    2. Genehmigung des Budgets 2026

    Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Ortsbürger/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

     

    Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026

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    13. Nov 2025 - Stille Wahl Ersatzwahl Wahlbüro/ Stimmenzählerin

    Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 resp. § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Person in stiller Wahl für die Amtsperiode 2026/2029 als gewählt erklärt:

    Mitglied Wahlbüro (Stimmenzählerin)

    • Thalmann Andrea Nadja, Kirchäckerweg 10, SVP, neu

    Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.