Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    20. Aug 2026 - Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des GBZ Freiamt vom 23. Juni 2026

    An der ordentlichen AGV vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    Traktanden
    1.  Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026
    2.  Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt 
    3.  Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
    4.  Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt

    Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.

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    20. Aug 2026 - Zustellung Abstimmungsunterlagen

    Die Abstimmungsunterlagen vom 27. September 2026 werden in den nächsten Tagen verteilt und sollten bis spätestens 4. September 2026 bei allen Stimmberechtigten eintreffen. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis zum genannten Datum nicht erhalten haben, werden gebeten sich unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden. Das Wahlbüro dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme. 

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    20. Aug 2026 - Sparsamer Umgang mit Trinkwasser

    Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an. 
    Die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.

    Die Verantwortlichen der WVG Boswil rufen weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Vereinzelte Gewitter und kurze Starkregenfälle haben keinen Einfluss auf das Quell- und Grundwasser. Damit sich Quell- und Grundwasserspiegel „erholen“ können, braucht es anhaltende und längere Regenfälle. 

    Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen.
    Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen wird untersagt. 
    Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools und Brunnen ist verboten. 
    Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Ausnahmen werden nur durch die Wasserversorgungsgenossenschaft bewilligt). 

    Ferner bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Mathias Hilfiker, Boswil (079 650 13 84) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden. 

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    20. Aug 2026 - Strassensperrung Werkleitungserneuerung und Strassensanierung Weissenbach

    Infolge Deckbelagsarbeiten werden die Strassen im Weiler Weissenbach am Freitag, 11. September 2026, von 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr, sowie von Montag, 14. September 2026, ab 05.30 Uhr, bis Mittwoch, 16. September 2026, 08.00 Uhr, gesperrt. Bei schlechter Witterung werden die Arbeiten entsprechend verschoben. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis.

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    13. Aug 2026 - Betreten von Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen

    Das Betreten von fremdem Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten. 

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    13. Aug 2026 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern: In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    7. Aug 2026 - reduzierte Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

    Die Schalter der Gemeindeverwaltung Boswil sind bis Ende August 2026 wie folgt geöffnet:

    Montag, 08.00-11.00 Uhr
    Dienstag, 08.00-11.00 Uhr
    Mittwoch, 08.00-11.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
    Donnerstag, 08.00-11.00 Uhr
    Freitag, 07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

    Terminvereinbarungen ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.

    Besten Dank für Ihr Verständnis.

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    6. Aug 2026 - Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfristen sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

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    6. Aug 2026 - Dank 1. August-Feier

    Am Abend des 31. Juli fand in der Arena beim Schulhaus die traditionelle 1. August-Feier statt. Der Gemeinderat dankt dem Festredner Oliver Eichenberger, Förster und Betriebsleiter Forstbetrieb Region Muri, sowie der Schützengesellschaft Boswil für Ihren Einsatz. Ebenso wird der Bevölkerung für das zahlreiche Erscheinen gedankt.

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    28. Jul 2026 - Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

    Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.