Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    16. Jan. 2025 - Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Aus-länderinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

    Bevölkerungsschutz Freiamt
    info@zso-freiamt.ch

     

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    19. Dez. 2024 - Entsorgungssammelstellen Boswil

    Die Gemeinde Boswil betreibt eine eigenständige Entsorgungssammelstelle. Das Ziel dieser gemeindeeigenen Sammelstelle ist jenes, dass sämtliche Einwohner diese im Dorf benützen können. Hierfür wird eine Grundgebühr pro Haushalt erhoben. Zusätzlich zur gemeindeeigenen Sammelstelle werden die Papiersammlungen durch die Jungwacht Boswil organisiert. Die Jungwacht erhält dafür von der Gemeinde einen finanziellen Beitrag. Das gesamte Entsorgungsangebot kann dem jährlichen Terminkalender oder gemäss nachfolgendem Link entnommen werden: Kaländer_2025.pdf

    Nebst der gemeindlichen Sammelstelle können Elektronik- und Haushaltgeräte gratis sowie grössere Sperr- und Grüngutmengen, Mischabbruch, Pneus usw. beim Werkhof der «Bucher Group», Industriestrasse 10, Boswil, gebührenpflichtig entsorgt werden. Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass es im Dorf solche Sammelstellen gibt. Aus diesem Grund lehnt er einen Anschluss an das Recycling-Paradies in Muri ab, da dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre (Pauschalbetrag pro Einwohner). Bedauerlicherweise bietet das Recycling Paradis Muri keine Jahreskarten für Einzelpersonen an. Diese Möglichkeit besteht hingegen bei der Firma brings AG in Wohlen und kann gegen eine minimale Jahresgebühr benutzt werden. 

    Die Bedürfnisse an eine Sammelstelle ändern sich stetig. Der Gemeinderat ist bemüht, eine zeitgemässe Sammelstelle anzubieten. Aus diesem Grund prüft der Gemeinderat die Einführung einer Plastiksammlung. Auch soll die heutige Entsorgung von Büchsen in der Sammelstelle vereinfacht werden. Diese Massnahmen sollen im kommenden Jahr umgesetzt werden. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass er die heutigen Benützer des Recycling-Paradies Muri enttäuscht. Er bittet aber um Verständnis, dass eine Sammelstelle im Dorf betrieben wird und es keine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, eine gewerbliche Dienstleistung finanziell zu subventionieren. 

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    30. Nov. 2024 - Boswil-Info 45 / November 2024

    Inhaltsverzeichnis

    • Boswil Gemeindegrenzen - im Mittelalter und heute
    • Einblick in die Amtsstube, Abteilung Finanzen
    • Weiler Weissenbach erhält Werksleitungen
    • Der gesellige Mittagstisch der Pro Senectute Boswil
    • Jubilarenanlass
    • Chlausgesellschaft Boswil und Umgebung
    • Saxophon-Unterricht bei Simon Fluri
    • Einblicke in das Klassenzimmer der 1b
    • Seitenwechsel für einen Nachmittag
    • Erfolgreich bestandene Qualitätskontrolle
    • Nachtwanderung der Oberstufe
    • Erstmals im Europa-Park
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    14. Nov. 2024 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: 
    Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: 
    Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: 
    Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: 
    Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern:
    In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: 
    Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    3. Okt. 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    Vor kurzem wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    29. Aug. 2024 - Elektrizitätsgenossenschaft Boswil-Bünzen: Tarifanpassung

    Die Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen (EGBB) kann in allen Tarifgruppen die Preise für den Strombezug senken. Eine Folge der gesunkenen Energiepreise am europäischen Energiemarkt und der Senkung der Systemdienstleistung der Swissgrid. Die Kunden der EGBB können sich über 25 - 30% tiefere Stromkosten im Jahr 2025 freuen. Die detaillierten Preisblätter können auf der Homepage der EGBB eingesehen werden www.egbb.ch/strom Der Standardstrommix der EGBB für das Jahr 2025 ist ca. 90% CH-Kernenergie, 10% erneuerbare Energien. Es stehen alternativ wiederum zwei Produkte zur Verfügung mit 100% alternativen Energieformen. Die EGBB kauft Energie, die in das Netz der EGBB geliefert wird. Die Rückliefervergütung für die Energie betrug für das Jahr 2024 20.2 Rp/kWh. Für das das Jahr 2025 sinken die Einspeisepreise. Der Einspeisetarif kann leider noch nicht kommuniziert werden. Grund dafür sind die neuen gesetzlichen Verordnungen vom Bundesrat die den Rückliefertarif beeinflussen, erst gegen Ende Jahr publiziert. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind, wird die EGBB die Einspeisepreise bekannt geben. Die EGBB kauft den PV-Produzenten den Herkunftsnachweis ab. Für das Jahr 2024 vergütete die EGBB pro kWh Sonnenstrom HKN 2.50 Rp. Ab 2025 werden für alle Anlagen 2.0 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis-Sonne bezahlt.

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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Kaufmann/Kauffrau
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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Fachmann Betriebsunterhalt Hausdienst und Werkdienst
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    4. Juli 2024 - Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Aus-länderinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

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    30. Juni 2024 - Boswil-Info 44 / Juni 2024

    Inhaltsverzeichnis

    • Unser Abwasser - wie weiter?
    • Neuer Mitarbeiter
    • Arbeitsjubiläen
    • Weibelinnen im Einsatz für Boswil
    • Die Musikgesellschaft stellt sich vor
    • Einblick in die Amtsstube
    • Die Entwicklung von Fröschen
    • Projektwoche zum Thema "Vielfalt"
    • Einblick in den Schülerrat der Oberstufe
    • Samuel Berger - Schlagzeuger
    • Begabungs- und Begabtenförderung
    • Ein bisschen Frieden