Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    17. Sep 2026 - Herbstzeit, Erntezeit, Neusaaten…

    Feldarbeiten sind durch die Landwirte zeitgerecht und bei nahezu jeder Witterung zu erledigen. Flurstrassen, welche sowohl der Landwirtschaft, als auch der individuellen Freizeitnutzung dienen, sind mit schweren Maschinen möglichst schonend zu befahren. Sie sind bei maschinellen Arbeiten auf den Feldern nicht als Wendeplätze zu benutzen. Für die unmittelbare Reinigung von Gemeindestrassen nach Feldarbeiten ist der Verursacher verantwortlich. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder das Nichtreinigen von Flurstrassen haftet der Verursacher. 

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    10. Sep 2026 - Öffentliche Auflage Erschliessungsplan Süd II

    Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.

    Die Unterlagen liegen vom 11. September 2026 bis und mit 12. Oktober 2026 auf der Gemeindekanzlei Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

    Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

     

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    10. Sep 2026 - Verkehrsbeschränkung zwischen Kreisel Vorstadt und der Südstrasse

    Der Gemeinderat verfügt folgende Verkehrsbeschränkung zwischen dem Kreisel Vorstadt und der Südstrasse:

     

    • Tempo 30 km/h (2.59.1) 

       

    Einsprachen

    Einsprachen gegen diesen Beschluss sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 11. September 2026 bis zum 12. Oktober 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

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    3. Sep 2026 - Elektrizitätsgenossenschaft Boswil-Bünzen: Tarife 2027

    Die Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen (EGBB) erhöht die Preise in allen Tarifgruppen moderat. Grund dafür ist die neue Preisgestaltung des vorgelagerten Netzbetreibers für die Netznutzung, der sinkende Absatz infolge des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie der Abbau der Deckungsdifferenzen im Netz und der Energie aus den Vorjahren. 

    Basistarif Haushalt und Gewerbe bis 50’000kWh inkl. MWST. 
    Standardkunde H4 mit 4’500kWh (Wohnung mit Elektroboiler) 26.93 Rp/kWh / +5.16% / + 60.00 CHF/Jahr 
    Standardkunde H7 mit 13’000kWh (EFH mit Wärmepumpe) 25.33 Rp/kWh / +5.49% / +172.00 CHF/Jahr 

    Basistarif Gewerbe ab 50’000kWh exkl. MWST. 
    Standardkunde C3 mit 150’000kWh und 50kW Leistung 23.61 Rp/kWh / +1.29% / +450.00 CHF/Jahr 

    Die detaillierten Preisblätter können auf der Homepage der EGBB eingesehen werden www.egbb.ch. 

    Rücklieferung 
    Die EGBB kauft Energie ab, die ins öffentliche Netz geliefert wird. Die Rückliefervergütung betrug im Jahr 2026 8.00 Rp/kWh für Anlagen bis 100kW und 6.00 Rp/kWh für Anlagen über 100kW. Für das Jahr 2027 sinken die Einspeisepreise. Die neuen Preise ab 2027 können noch nicht kommuniziert werden, dies weil der Gesetzgeber eine Anpassung in der Marktpreisvergütung vorsieht. Sobald die Umsetzung bei der EGBB feststeht, wird die EGBB die Einspeisepreise bekannt geben. 

    Weitere Auskünfte: EGBB Geschäftsstelle: +41 56 666 14 54, info@egbb.ch, www.egbb.ch

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    3. Sep 2026 - Personenunterführung Zentralstrasse

    Infolge der Bauarbeiten für den Schulhausneubau musste die Breite der Personenunterführung Zentralstrasse temporär halbiert werden. Demnach gibt es nur noch eine gemeinsame Spur für Fussgänger und Velo-/Trottinettfahrer. Aufgrund dieser Situation ist eine erhöhte Achtsamkeit von sämtlichen Benützern der Personenunterführung gefordert. Zudem werden die Velo-/Trottinettfahrer gebeten, ihre Fahrzeuge stossend durch die Unterführung zu führen. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für ihre Rücksichtnahme. 

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    27. Aug 2026 - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

    Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren und Begehen derselben behindern. Überragende Äste müssen bis auf mind. 4.50 m Höhe zurückgeschnitten werden. Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

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    27. Aug 2026 - Personenunterführung Zentralstrasse

    Infolge der Bauarbeiten für den Schulhausneubau musste die Breite der Personenunterführung Zentralstrasse temporär halbiert werden. Demnach gibt es nur noch eine gemeinsame Spur für Fussgänger und Velo-/Trottinettfahrer. Aufgrund dieser Situation ist eine erhöhte Achtsamkeit von sämtlichen Benützern der Personenunterführung gefordert. Zudem werden die Velo-/Trottinettfahrer gebeten, ihre Fahrzeuge stossend durch die Unterführung zu führen. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für ihre Rücksichtnahme. 

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    13. Aug 2026 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern: In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    13. Aug 2026 - Betreten von Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen

    Das Betreten von fremdem Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten. 

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    28. Jul 2026 - Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

    Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.