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Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Bauzonenplan Bauzonenplan Gemeinde Boswil

Bauzonenplan

Bauzonenplan Gemeinde Boswil

Einbürgerungsreglement

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Einsatzkostentarif Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte

Einsatzkostentarif Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte

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Entschädigungsreglement

Entschädigungsreglement

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Feuerwehrreglement

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Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement

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Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

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Gemeindeordnung Gemeindeordnung
Kulturlandplan Kulturlandplan

Kulturlandplan

Kulturlandplan Gemeinde Boswil

Militärische Plakate 2026 Militärisches Aufgebot 2026 Entlassung Militärdienstpflicht mit Entlassungsort und Gemeinden 2026
Musikschulreglement

Musikschulreglement

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Notfalltreffpunkt in Boswil Infoflyer

Notfalltreffpunkt in Boswil

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Sportplatz in Boswil.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

  • Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Onlinekarten Kanton Aargau
Personalreglement

Personalreglement

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Polizeireglement

Polizeireglement

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Registrierung von Hunden - Umstellung auf digitale ePetCard

Registrierung von Hunden - Umstellung auf digitale ePetCard

Gerne informieren wir Sie über einige Änderungen bei Amicus: Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden versenden wir weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

Was bleibt gleich und was ändert sich?
Für Gemeinden und Kantone ändert sich an den Meldeprozessen nichts. Die bestehenden Funktionen in Amicus bleiben unverändert. Die ePetCard dient als Ergänzung zu Amicus als digitale Ausweislösung.

Hundehaltende können die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod des Hundes) neu auch bequem am Handy in der animundo-App vornehmen.

Ihre Unterstützung
Damit die Information breit gestreut wird, bitten wir Sie, die Hinweise zum Hundewesen auf Ihrer Webseite zu aktualisieren. Hierfür stellen wir Ihnen folgende Textbausteine zur Verfügung (anpassbar nach kantonalen Vorgaben):

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.-.

Wichtige Hinweise für Ihre Kommunikation
Falls Sie auf Ihrer Webseite unsere Adresse aufführen, weisen wir Sie darauf hin, dass wir im Mai 2025 umgezogen sind. Die neue Adresse lautet: Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern

Die restlichen Kontaktdaten sind unverändert: Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch sowie www.amicus.ch.

Zuletzt möchten wir Sie bitten, dem Hundesteuerversand 2026 ein Begleitschreiben mit den Informationen zur ePetCard und der vereinfachten Verwaltung über animundo beizulegen. Gerne werden wir Ihnen dieses Anfang 2026 senden.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie unter www.amicus.ch.

Reglement familienergänzende Kinderbetreuung

Reglement familienergänzende Kinderbetreuung

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Reglement über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet

Reglement über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Reglement über die Erschliessungsfinanzierung

Reglement über die Erschliessungsfinanzierung

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Strassenreglement

Strassenreglement

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Verordnung Elternbeitragsreglement

Verordnung Elternbeitragsreglement

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