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Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

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Einbürgerungsreglement

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Einsatzkostentarif Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte

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Entschädigungsreglement

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Feuerwehrreglement

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Friedhof- und Bestattungsreglement

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Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

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Gemeindeordnung Gemeindeordnung
Musikschulreglement

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Notfalltreffpunkt in Boswil Infoflyer

Notfalltreffpunkt in Boswil

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Sportplatz in Boswil.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

  • Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Personalreglement

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Polizeireglement

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Reglement familienergänzende Kinderbetreuung

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Reglement über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet

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Reglement über die Erschliessungsfinanzierung

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Strassenreglement

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Verordnung Elternbeitragsreglement

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