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E-Rechnung |
E-RechnungDie Abteilung Finanzen Boswil bietet für Debitoren-Rechnungen (keine Steuerrechnungen) ab sofort die E-Rechnung an. Mit Bezahlung der Rechnung via E-Banking sparen Sie nicht nur Zeit, denn diese Zahlungsvariante ist auch praktisch, sicher und umweltschonend.
Möchten Sie zukünftig Ihre Rechnung elektronisch erhalten?
Weiter Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter Rechnungen einfach, sicher und schnell bezahlen – eBill. Bei Fragen steht Ihnen gerne die Abteilung Finanzen zur Verfügung.
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Einzahlungsscheine Steuern bestellen | |||
Steuerbezug Bundessteuern |
Steuerbezug BundessteuernDie direkten Bundessteuern werden vom Steueramt des Kantons Aargau in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind zu richten an: Steueramt des Kantons Aargau Telefon: 062 835 26 82
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Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern |
Steuerbezug Kantons- und GemeindesteuernFür den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Für die Höhe der provisorisch respektive definitiv veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig. |
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Steuern - Zahlungstermine |
Steuern - ZahlungstermineProvisorische Steuerrechnung Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern) zugestellt. Diese muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszinsen für Ihre Vorauszahlungen gutgeschrieben. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei. Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen. Jeweils im September erhalten Steuerpflichtige eine Verfallsanzeige über die (noch) geschuldeten, provisorischen Steuern der aktuellen Steuerperiode.
Definitive Steuerveranlagung Die Steuern sind aufgrund der definitiven Steuerveranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern auf Ende des übernächsten Monats fällig. |
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Stundungs-/Ratengesuch Kantons- und Gemeindesteuern | Stundungsgesuch Kantons- und Gemeindesteuern |
Stundungs-/Ratengesuch Kantons- und GemeindesteuernWenn Steuerschuldner*innen in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, kann die Abteilung Finanzen fällige Steuerbeträge stunden. Mit der Stundung kann die Leistung von Ratenzahlungen verbunden werden. Wer eine Stundung mit Ratenzahlung beantragen will, hat das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen zur Prüfung einzureichen. |