Mitteilung vom
18.09.2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes wird der nachfolgende Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2025 veröffentlicht.
- Zustimmung zum Baukredit in der Höhe von CHF 8'632’223.00, inkl. den jährlich wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 291'635 und der Stellenpensumerweiterung für die Hauswartung von 50 %, für den Neubau eines Schulhauses, inkl. Werkumleitungsverlegung
Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung unterliegt dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Urnenabstimmung unterstellt wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 17. Oktober 2025