Stille Wahl Ersatzwahl Wahlbüro/ Stimmenzählerin

Mitteilung vom
13.11.2025

Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 resp. § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Person in stiller Wahl für die Amtsperiode 2026/2029 als gewählt erklärt:

Mitglied Wahlbüro (Stimmenzählerin)

  • Thalmann Andrea Nadja, Kirchäckerweg 10, SVP, neu

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.