Mitteilung vom
20.11.2025
Rechnungen für Lieferungen, Arbeiten und Spesen für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die das Jahr 2025 betreffen, sind bis spätestens 5. Dezember 2025 der Abteilung Finanzen einzureichen. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung der Überweisung ist entweder ein QR-Einzahlungsschein beizulegen oder die IBAN-Nummer anzugeben. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.