Mitteilung vom
10.09.2026
Der Gemeinderat verfügt folgende Verkehrsbeschränkung zwischen dem Kreisel Vorstadt und der Südstrasse:
Tempo 30 km/h (2.59.1)
Einsprachen
Einsprachen gegen diesen Beschluss sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 11. September 2026 bis zum 12. Oktober 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.