Hundehalter: Verhaltensregeln

Mitteilung vom
14.11.2024

Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

Verhalten im Siedlungsgebiet: 
Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

Rücksicht gegenüber Passanten: 
Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

Betreten verboten: 
Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

Nichts liegen lassen: 
Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

Begegnungen mit Kindern:
In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

Höflich bleiben bei Konflikten: 
Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln.